Mehr als tausend dokumentierte Morde an Trans* in den letzten fünf Jahren weltweit – das ist das aufsehenerregende Ergebnis des Monitoringprojektes von Transgender Europe, der größten europäischen Lobbyorganisation für Trans*Angelegenheiten (Vgl. TGEU 2013). In vielen Ländern der Welt ist die juristische und/oder medizinische Anpassung an das erwünschte Geschlecht nicht möglich. Trans*Personen können sich also auch dann strafbar machen, wenn sie heterosexuelle Kontakte und Partnerschaften suchen.
Die verschiedenen Gewaltformen, denen LSBTI–Menschen in homo- oder transphoben Gesellschaften ausgesetzt sind, rufen kaum öffentliche Debatten hervor, bleiben weitestgehend undokumentiert und werden letztendlich auch nicht sanktioniert (Vgl. Hammarberg 2010: 9). In dieser oftmals lebensbedrohlichen Situation stellt das Verlassen des Landes einen attraktiven Ausweg dar. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht keine Statistiken über die Gründe für Asylanträge. Aus diesem Grund können hier keine Zahlenangaben darüber gemacht werden, wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung einen Asylantrag in den vergangenen Jahren stellten bzw. wie vielen von ihnen Asyl gewährt wurde.
Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zu diesem Thema im Jahre 2012 wird in der BRD „eher selten […] eine begründete Furcht vor Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung `glaubhaft vorgetragen´“ (Bax 2012). Ein ähnliches Urteil kann auch in Bezug auf die Asylerteilungsraten aufgrund geschlechtlicher Identität erwartet werden: Nur die wenigsten Asylantragsteller_innen, die als Grund für ihre Flucht die Furcht vor Verfolgung im Herkunftsland aufgrund Homosexualität oder Trans*Identität angeben, werden als glaubwürdig beurteilt.
Diese Webseite macht es sich zum Ziel, Trans*Geflüchtete über ihr Recht auf Asyl in der BRD zu informieren sowie Einblicke aus der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu vermitteln.