Qualifikationsrichtlinie

Die Richtlinie 2011/95/EU Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 – die so genannte EU-Qualifikationsrichtlinie (2011) – stellt eine weitere Rechtsgrundlage für das Europäische Asylrecht dar.

Diese Richtlinie wurde im Dezember 2011 zugunsten von Asylantragstel­ler_innen mit homosexuellen, lesbischen sowie Trans* und In­ter*Identitäten soweit verän­dert, dass ihre Zugehörigkeit „zu einer bestimmten sozialen Gruppe“, die eine „begründe­te“ Furcht vor Verfolgung nach sich zieht, als Asylgrund anerkannt wurde (EU-Qualifikationsrichtlinie 2011: Art.10). Für die Definition einer solchen sozialen Gruppe gelten demnach auch „ge­schlechtsbezogene Aspekte“, die geschlechtliche Identitäten sowie sexuelle Orientierung mit beinhaltet (Ebd.).

Verwendete Literatur