Entscheidungspraxis

des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Verwaltungsgerichte

Trans*idente Asylantragsteller_innen müssen sich im Rahmen des Asylverfahrens einem erhöhten Druck bei der Prüfung der „Glaubhaftigkeit der Aussagen“ und der „Glaubwürdigkeit der Person insgesamt“ aussetzen. Wie auch LGB- Flüchtlinge ihre sexuelle Orientierung, müssen Trans*Geflüchtete ihre geschlechtliche Identität unter Beweis stellen lassen.

Diskretions-Erfordernis

Gutachten-Praxis

Glaubwürdigkeit