Gutachten-Praxis

Laut der Studie Fleeing Homophobia (2011) sind in vielen europäischen Staaten und auch in der BRD Fälle bekannt, bei denen medizinische bzw. psychiatrische Untersu­chungen im Asylverfahren angewandt wurden, um das Begehren oder die geschlecht­liche Identität der Asylsuchenden zu „beweisen“ (Vgl. Jansen/ Spijkerboer 2011: 9, 55). Dabei stellen Untersuchungen und fragwürdige Gutachten ohne jegliche Rechtsgrundlage unzu­lässige Eingriffe in die Privatsphäre dar.

Laut der Bundesregierung (2012) sowie dem Präsidenten des BAMF (2012) hat das Bundes­amt von dieser Praxis abgelassen und es fand eine Änderung der „Hand­lungsanweisung zur Entschei­dungspraxis“ durch das BAMF statt.

Wurde zwar von der Gutachten-Praxis abgesehen, so ist die Frage nach der Glaubwürdigkeit von LGBTI-Asylsuchenden nach wie vor für den Asylentscheid ausschlaggebend. Die Echt­heit der Trans*Identität beziehungsweise der sexuellen Orientierung wird von Sachbearbeiter_innen des BAMF beziehungsweise Richter_innen eingeschätzt.

Verwendete Literatur